Retreat – 7 Tage
Transformationsretreat – 7 Tage für deinen Neustart
1:1-Intensivwoche – bei dir zu Hause oder an einem stillen Wunschort
Für wen diese 7 Tage ideal sind
- Deine akute Trauer ist vorbei – jetzt willst du gestalten.
- Du möchtest Klarheit, Ausrichtung und konkrete Umsetzung in kurzer Zeit.
- Du magst ehrliche, warme Begleitung – und setzt um.
Orte & Varianten
Bei dir zu Hause (Schleswig-Holstein / Hamburg)
Hausbesuch bei dir – wir arbeiten in deiner vertrauten Umgebung.
Ideal, wenn du in SH/HH lebst und dir Präsenz wünschst.
Wunschort – nach Absprache im Kreis Plön
Wir wählen gemeinsam eine ausgesuchte Lokalität vor Ort im Kreis Plön – nach Absprache.
Südschweden am See
Rückzug in der Natur, eigene einfache Stuga, Seezugang.
Details findest du hier:
7 Tage Transformation nur 1:1
Was dich erwartet
- Tägliche 1:1-Coaching-Sessions – fokussiert & individuell
- Rituale, Naturarbeit, Achtsamkeit & sanfte Körperorientierung
- Vision & Strategie für dein nächstes Jahr – inkl. Umsetzungsplan
- Auf Wunsch: Bibliotherapie mit „Leben ohne dich – aber mit mir“ & Workbook
Investition & Organisation
Die Intensivwoche ist maßgeschneidert; die Investition hängt von Ort, Unterkunft & Umfang ab.
Transparenz ohne Diskussion: Wir klären alles im Erstgespräch.
Bei Wunschort/zu Hause werden Anfahrt und ggf. Übernachtung/Spesen zusätzlich vereinbart und vorab bestätigt.
Coaching ersetzt keine Therapie; in Krisen 112 / 116 117.
Häufige Fragen
Kann ich alleine anreisen?
Ja. Viele nutzen die stille Zeit für sich. Bei Bedarf stimmen wir Transfers ab.
Kann ich danach online weitermachen?
Ja – viele kombinieren die Intensivwoche mit anschließenden Online-Sessions.
Bereit für sieben klare, heilsame Tage?
Ich halte den Raum – du gehst deinen Weg. Sanft, ehrlich, umsetzbar.
ℹ️ Rechtlicher Hinweis:
Dieses Coaching-Angebot dient der persönlichen Entwicklung und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.
Es handelt sich nicht um Fernunterricht im Sinne des FernUSG.
Bei digitalen oder individuellen Coachings kann das Widerrufsrecht mit Beginn der Leistung erlöschen (§ 356 Abs. 4 BGB).